S A T Z U N G E N   n a c h   §   3 4   B a u G B

Für die Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben hat der Bundesgesetzgeber neben der verbindlichen Bauleitplanung mit dem § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches den Gemeinden weitere Planungsinstrumente zur Seite gestellt: die Klarstellungs-, die Entwicklungs- sowie die Ergänzungssatzung.

 

Bereits seit den 1990er Jahren sind solche Satzungen für die heutigen Städte und Gemeinden Potsdam (Fahrland), Schwedt/Oder (Gatow, Kummerow) und Wustermark (Buchow-Karpzow, Priort) erarbeitet worden

 

 

Zur Zeit werden Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen für die Schwedter Ortsteile Criewen, Zützen und Vierraden vorbereitet.

 

 Schwedt / Oder  Ortsteil

 Criewen am Vorwerk

 Schwedt / Oder

 Ortsteil Vierraden - Ortsrand

 Schwedt / Oder

 Ortsteil Vierraden - Scheune

 Schwedt / Oder  Ortsteil Zützen

 an der Hohensaaten-

 Friedrichsthaler Wasserstraße

 Schwedt / Oder Ortsteil Criewen

 im Lenné-Park mit Gutsschloss