S A T Z U N G E N n a c h § 3 4 B a u G BFür die Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben hat der Bundesgesetzgeber neben der verbindlichen Bauleitplanung mit dem § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches den Gemeinden weitere Planungsinstrumente zur Seite gestellt: die Klarstellungs-, die Entwicklungs- sowie die Ergänzungssatzung.
Bereits seit den 1990er Jahren sind solche Satzungen für die heutigen Städte und Gemeinden Potsdam (Fahrland), Schwedt/Oder (Gatow, Kummerow) und Wustermark (Buchow-Karpzow, Priort) erarbeitet worden
Zur Zeit werden Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen für die Schwedter Ortsteile Criewen, Zützen und Vierraden vorbereitet.
| Schwedt / Oder Ortsteil Criewen am Vorwerk Schwedt / Oder Ortsteil Vierraden - Ortsrand Schwedt / Oder Ortsteil Vierraden - Scheune Schwedt / Oder Ortsteil Zützen an der Hohensaaten- Friedrichsthaler Wasserstraße Schwedt / Oder Ortsteil Criewen im Lenné-Park mit Gutsschloss
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